Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der TEL GmbH, Moltkestraße 25, 42799 Leichlingen
für Geschäfte mit Unternehmern
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der TEL GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder mit der Auslieferung der Ware zustande.
(3) Angaben in Prospekten, Datenblättern, auf der Website und in sonstigen Unterlagen, etwa Abbildungen, Maße, Gewichte und Leistungsdaten, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar. Handelsübliche Abweichungen sowie technische Änderungen und Verbesserungen bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
(4) An Angeboten, Planungen, Leistungsberechnungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer ab Lager Leichlingen, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Montage, Elektroinstallation, Inbetriebnahme und sonstige Nebenleistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise angemessen anzupassen, soweit sich nach Vertragsschluss Material-, Energie-, Fracht- oder Lohnkosten nachweislich erhöht haben.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Verkäufer.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, insbesondere bei Erstaufträgen, Lieferungen ins Ausland oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann der Verkäufer ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ausführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Mietentgelte für die Vermietung von Geräten sind abweichend von Absatz 1 stets im Voraus zu zahlen (Vorkasse). Die Bereitstellung oder Auslieferung der Mietgeräte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie beginnen nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Höhere Gewalt sowie sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Leistungshindernisse, etwa Betriebsstörungen, Streik, Rohstoff- oder Energiemangel, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende bzw. verspätete Belieferung durch Vorlieferanten trotz rechtzeitiger und ausreichender Bestellung, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet der Verkäufer unverzüglich.
(4) Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestimmen sich nach § 9.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager Leichlingen. Versandart, Versandweg und Verpackung bestimmt der Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers. Dies gilt auch bei Teillieferungen und wenn der Verkäufer die Versandkosten übernommen hat. Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Mitteilung der Abholbereitschaft über.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Verkäufer ist berechtigt, ab diesem Zeitpunkt angemessene Lagerkosten zu berechnen.
(4) Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen, solche Schäden auf dem Frachtbrief bzw. Lieferschein zu vermerken und dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Kunde, soweit sie nicht von dem Dritten erstattet werden.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
(6) Handelt der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
(7) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(2) Ist die Ware mangelhaft, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
(3) Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Verkäufer die ihm hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
(4) Mängelansprüche bestehen insbesondere nicht bei natürlichem Verschleiß von Verschleißteilen (etwa Heizröhren, Kühlpads und Filtern), bei unsachgemäßer Montage, Installation oder Inbetriebnahme, bei Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen, bei unzureichender Wartung und Reinigung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel sowie bei Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung des Verkäufers.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, insbesondere bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), bei Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette (§§ 445a, 445b, 478 BGB), bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schadensersatzansprüche nach § 9.
(6) Garantien im Rechtssinne übernimmt der Verkäufer nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform vereinbart wurden.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 10 Montage, Installation und Beratung
(1) Geräte, die einen festen elektrischen Anschluss erfordern, dürfen nur durch eine Elektrofachkraft unter Beachtung der geltenden Vorschriften angeschlossen werden. Die Montage- und Betriebsanleitungen, insbesondere die angegebenen Montagehöhen und Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien, sind einzuhalten.
(2) Beratungs- und Planungsleistungen, etwa zur Auslegung von Heiz- oder Kühlleistungen, erbringt der Verkäufer nach bestem Wissen auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Angaben. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich.
(3) Gibt der Kunde die Ware an Dritte weiter, hat er die Montage-, Betriebs- und Sicherheitshinweise des Verkäufers mitzugeben.
§ 11 Rücknahme
Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht. Eine Rücknahme aus Kulanz bedarf der vorherigen Vereinbarung in Textform. Der Verkäufer kann hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnen; zurückgenommene Ware muss sich in neuwertigem Zustand und in der Originalverpackung befinden.
§ 12 Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
